Kantonale Gesetzgebung: St. Gallen

Erfolgreiche Verbandsarbeit auch zu Ihrem Wohle!

Seit dem 8.11.1973, d.h. seit 30 Jahren sind wir als Verband in unserem Kanton aktiv und gestalten heute nicht nur die Tätigkeiten unserer Branche wegweisend, sondern haben auch einen gebührenden Einfluss bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben und Anordnungen der kantonalen Verwaltung, welche unsere ganze Branche konkret und teilweise sehr gravierend betreffen.

In den letzten Jahren haben unsere Tätigkeiten einigen Erfolg erzielen können, sodass wir heute aufgrund unserer Fachkenntnisse und insbesondere auch aufgrund unserer vielseitigen Aktivitäten v.a. bei der kantonalen Verwaltung als kompetenter Gesprächspartner gelten. So werden unsere Stellungnahmen sowohl bei Vernehmlassungen wie auch bei den Entwicklungen von Konzepten und Praxisänderungen sehr ernst genommen und gerne konsultiert. Dabei ist es uns bspw. in den vergangenen Jahren gelungen, bei der Entwicklung des kantonalen Abbaukonzeptes (Steine und Erden) sowie bei der Erstellung der Wegleitung für die Behandlung von Bewilligungsgesuchen unsere Vorstellungen ganz konkret einzubringen und praxisnahe sowie für die Unternehmer auch finanziell günstige Konzepte zu entwickeln.

Dass von unseren Aktivitäten nicht nur das eigentliche Kiesgewerbe, sondern insbesondere auch andere Branchensegmente wie Betonwerke, Steinbrüche usw. profitieren können, liegt auf der Hand. Aus diesem Grunde hat unser Vorstand anlässlich unserer letzten Strategiesitzung entschieden, sich zu öffnen und auch für andere branchenverwandte Betriebe zugänglich zu machen.